Vertrag zur Auftragsverarbeitung

nach Art. 28 DSGVO · Fassung vom 2. November 2026

zwischen dem Nutzer von Absender, der eine oder mehrere Domains angelegt hat („Auftraggeber“), und hasenkamp solutions, Tim Hasenkamp, Bombergstraße 8, 36115 Hilders („Auftragnehmer“). Der Vertrag wird mit der Registrierung elektronisch geschlossen (Art. 28 Abs. 9 DSGVO) und ist Teil der Nutzungsbedingungen.

1. Gegenstand, Art und Zweck

Der Auftragnehmer nimmt für die Domains des Auftraggebers DMARC-Sammelberichte (Aggregate-Reports nach RFC 7489) von Postfach-Anbietern an, prüft ihre Herkunft, speichert und wertet sie aus, ordnet sendende IP-Adressen Diensten zu (Reverse-DNS, Netzbetreiber) und stellt dem Auftraggeber die Ergebnisse in der Anwendung und per E-Mail bereit. Zweck ist es, dem Auftraggeber zu zeigen, wer E-Mails mit seinen Domains versendet und ob diese authentifiziert sind.

2. Art der Daten und Betroffene

3. Dauer und Löschung

Der Vertrag gilt, solange der Auftraggeber Absender nutzt. Während der Laufzeit löscht der Auftragnehmer automatisch: eingegangene Berichte nach 30 Tagen, Einzeldaten mit IP-Adressen nach 13 Monaten, Zusatzangaben zu IP-Adressen 30 Tage nach ihrer letzten Verwendung. Tageswerte ohne IP-Adressen bleiben, solange das Konto besteht. Löscht der Auftraggeber sein Konto in der Anwendung, werden alle seine Daten sofort gelöscht; endet der Vertrag auf anderem Weg, löscht der Auftragnehmer sie innerhalb von 30 Tagen; Datensicherungen laufen spätestens nach 6 Monaten ab. Eine Herausgabe vor der Löschung (Export) erfolgt auf Anfrage.

4. Weisungen

Der Auftragnehmer verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers. Die Weisungen sind durch diesen Vertrag und die Einstellungen in der Anwendung festgelegt (etwa welche Domains ausgewertet werden). Weitere Weisungen erteilt der Auftraggeber in Textform an info@hkp-solutions.de. Hält der Auftragnehmer eine Weisung für rechtswidrig, weist er den Auftraggeber unverzüglich darauf hin.

5. Pflichten des Auftragnehmers

6. Unterauftragsverarbeiter

Der Auftraggeber genehmigt die in Anlage 2 genannten Unterauftragsverarbeiter. Über neue oder geänderte Unterauftragsverarbeiter informiert der Auftragnehmer mindestens 30 Tage vorher per E-Mail; der Auftraggeber kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen und den Vertrag dann kündigen. Der Auftragnehmer verpflichtet Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf ein gleichwertiges Schutzniveau.

7. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung verantwortlich, insbesondere dafür, dass er über die angelegten Domains verfügen darf. Er informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten feststellt.

8. Haftung und Schluss

Für die Haftung gilt Art. 82 DSGVO; im Übrigen gelten die Nutzungsbedingungen. Bei Widersprüchen geht dieser Vertrag den Nutzungsbedingungen vor. Es gilt deutsches Recht.

Anlage 1: Technische und organisatorische Maßnahmen

Vertraulichkeit

Integrität

Verfügbarkeit und Belastbarkeit

Überprüfung und Datenschutz durch Technik

Anlage 2: Unterauftragsverarbeiter

UnternehmenLeistungOrt
Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, 91710 GunzenhausenServer, Speicher und Datensicherung (Storage Box)Deutschland
Scaleway SAS, 8 rue de la Ville l'Evêque, 75008 Paris, FrankreichVersand von E-Mails an den AuftraggeberFrankreich (EU)

E-Mails an den Auftraggeber (Warnungen, Wochenzusammenfassung) enthalten Auszüge der Auswertung; sie werden über Scaleway versendet.